Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terminverlegung/ Terminabsage
Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen und medizinisch erforderlichen Einsätzen gerufen werden oder selbst erkranken kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen oder muss diese zeitlich verschieben. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Wenn die Hebamme einen Kurstermin aus den gleichen Gründen kurzfristig nicht wahrnehmen kann oder einen Kurstermin verschieben muss, wird die Hebamme einen Ersatztermin bzw. einen neuen Termin nennen, so dass keine Rückerstattung für den ursprünglichen Termin stattfindet. Kann die Hebamme keinen Ersatztermin bzw. neuen Termin nennen, wird die Kursgebühr für den ausgefallenen Termin erstattet und/ oder nicht berechnet.
Falls ein Termin von Seiten der Frau ausfällt, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher und ausschließlich per Email abgesagt werden, ansonsten wird er der Frau privat in Rechnung gestellt unerheblich aus welchem Grund mit folgender einzigen Ausnahme: Stationäre Behandlung der Frau. Dies gilt auch für Wahlleistungstermine, IGEL-Termine oder zusätzlich vereinbarte IGEL-Leistungen (z.B. K-Tape); hier wird das Wahlleistungshonorar/ IGEL-Honorar/ IGEL-Zusatzhonorar berechnet.
Dies gilt auch für Wahlleistungstermine (z.B. K-Tape...), hier wird das Wahlleistungshonorar berechnet.
Selbstzahlung der Kosten
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Betreuten als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
-Falls keine gültige Mitgliedhaft in der von der Betreuten genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
-Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Betreute die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch genommen hat bzw. nimmt.
Eine Privatrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 EURO berechnet.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00EUR berechnet
Haftung
Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend ihres Leistungsspektrums im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern ein Arzt/ Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/ dieser ein selbstständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Dies gilt auch für die Weiter- oder Mitbetreuung im Rahmen der Versorgung mit Hebammenhilfe durch eine andere Hebamme. In diesem Fall entsteht zu der weiter- oder mitbetreuenden Hebamme ein selbstständiges Vertragsverhältnis.
Die An- und Abreise der Frau/ Baby/ Partner zum vereinbarten Ort des Termins/ Kurses erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstigen abgelegten Gegenstände. Die Frau/ das Paar wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände/ ihres Eigentums sorgen.
Geburtsvorbereitungskurse
Mit Überweisung der Partnergebühr sind Sie fest zum gewählten Geburtsvorbereitungskurs angemeldet.
Es gelten folgende Stornierungsmodalitäten:
Bei Stornierung der Teilnahme bis sechs Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Partnergebühr zu 90% zurück,
bei Stornierung zwischen sechs bis vier Wochen vor Kursbeginn zu 50%.
Ab vier Wochen vor Kursbeginn erfolgt keine Erstattung der Partnergebühr unerheblich aus welchem Grund mit folgender einzigen Ausnahme:
Geburt des Kindes. In diesem Fall erhalte Sie eine Erstattung der Partnergebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,- EUR.
Die Hebamme behält sich das Recht vor einen Geburtsvorbereitungskurs, z.B. im Falle von zu geringen Anmeldungen, zu annullieren. In diesem Fall wird die Frau rechtzeitig informiert. Wenn die Teilnahme an einem anderen Geburtsvorbereitungskurs zu einem anderen Termin nicht möglich ist, werden die bereits getätigten Zahlungen rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Der/ die Kurseilnehmer/in haftet für sich selbst und besucht den Kurs in Eigenverantwortung.
Kurse Powerhouse
Mit Überweisung der Gebühr für den Kurs Pauerhouse ind Sie fest zum gewählten Kurs angemeldet.
Es gelten folgende Stornierungsmodalitäten vor Kursbeginn:
Bei Stornierung der Teilnahme bis vier Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Gebühr für den Kurs Powerhouse zu 80% zurück,
bei Stornierung zwischen vier bis zwei Wochen vor Kursbeginn zu 50%.
Ab zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt keine Erstattung der Gebühr, unerheblich aus welchem Grund.
Es gelten folgende Modalitäten nach Kursbeginn:
Der Kurs Powerhouse ist eine geschlossene Gruppe, daher können versäumte Kursstunden nicht in anderen Kursen nachgeholt werden.
Eine Erstattung versäumter Stunden ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Hebamme behält sich das Recht zur Terminverschiebung einzelner Kurstermine vor.
Ebenso behält sich die Hebamme das Recht vor, einen Kurs Powerhouse, z.B. im Falle von zu geringen Anmeldungen, zu annullieren. In diesem Fall wird die Frau rechtzeitig informiert. Wenn die Teilnahme an einem anderen Kurs Powerhouse zu einem anderen Termin nicht möglich ist, werden die bereits getätigten Zahlungen rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Die Kurseilnehmerin haftet für sich selbst und besucht den Kurs in Eigenverantwortung
Rückbildungs- und Babymassekurse
Mit Überweisung der Gebühr für die Babymassage sind Sie fest zum gewählten Kurs angemeldet.
Es gelten folgende Stornierungsmodalitäten vor Kursbeginn:
Bei Stornierung der Teilnahme bis vier Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Gebühr für die Babymassagebühr zu 80% zurück,
bei Stornierung zwischen vier bis zwei Wochen vor Kursbeginn zu 50%.
Ab zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt keine Erstattung der Babymassagegebühr unerheblich aus welchem Grund mit folgender einzigen Ausnahme:
Stationäre Behandlung von Mutter oder Kind im Krankenhaus. In diesem Fall erhalte Sie eine Erstattung der Gebühr für die Babymassage abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR.
Es gelten folgende Modalitäten nach Kursbeginn:
Der Rückbildungs- und Babymassekurs ist eine geschlossene Gruppe, daher können versäumte Kursstunden nicht in anderen Kursen nachgeholt werden.
Eine Erstattung versäumter Stunden im Babymassagekurs ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Kosten für durchgeführte Rückbildungsgymnastik-Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Gebühren für versäumte Rückbildungsgymnastik-Stunden können nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden und sind von der Kursteilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte mit folgender einzigen Ausnahme: Stationäre Behandlung von Mutter oder Kind im Krankenhaus. Am Ende des Kurses erhält die Teilnehmerin eine private Rechnung als Selbstzahlerin über 8,36€ pro versäumte Stunde (60 Minuten), es gelten dann die Zahlungsbedingungen für Selbstzahlerinnen.
Privat versicherte Frauen erhalten für die Rückbildungsgymnastik-Kursstunden eine Rechnung auf Grundlage der jeweils gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Hebamme behält sich das Recht zur Terminverschiebung einzelner Kurstermine vor.
Ebenso behält sich Hebamme das Recht vor, einen Rückbildungs- und Babymassagekurs, z.B. im Falle von zu geringen Anmeldungen, zu annullieren. In diesem Fall wird die Frau rechtzeitig informiert. Wenn die Teilnahme an einem anderen Rückbildungs- und Babymassagekurs zu einem anderen Termin nicht möglich ist, werden die bereits getätigten Zahlungen rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Die Kurseilnehmerin haftet für sich selbst und besucht den Kurs in Eigenverantwortung.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.